Steuern sparen bei Betriebsimmobilien: So geht's richtig! | Immobilienerwerb Teil 4
Viele Unternehmer kaufen ihre Betriebsimmobilien direkt in der operativen Gesellschaft. Doch diese scheinbar einfache Struktur birgt ein erhebliches Risiko: Hohe Steuerlasten bei Betriebsaufgabe oder Verkauf.
Die Experten Franz Böhm und Bernhard Neumeier warnen im BMK-Steuertalk: Die in der Immobilie angesammelte Wertsteigerung (stille Reserven) und die akkumulierte Abschreibung müssen beim Ende des Betriebs versteuert werden. Dies kann selbst bei null Liquiditätszufluss zu Steuersätzen von bis zu 50 % der Immobilienwerts führen.
Die zwei besten Alternativen zur Vermeidung
Um solch hohen Steuersätzen zu entgehen, empfehlen die Experten eine klare Trennung zwischen Betrieb und Immobilie:
- Privatvermögen nutzen (Bei Personengesellschaften): Die Immobilie wird bewusst vom Ehegatten, den Eltern oder Kindern erworben und an den Betrieb vermietet. Dies sichert den Vorteil, dass die Wertsteigerung beim späteren Verkauf steuerfrei bleibt.
- Schwestergesellschaft gründen (Bei GmbHs): Die Immobilie wird in eine separate, der operativen Einheit gleichgestellten GmbH (Schwestergesellschaft) ausgelagert.
- Haftungsschutz: Die Immobilie ist aus der Haftungsmasse des operativen Risikos entfernt.
- Verkaufsvorteil: Beim Verkauf der operativen Einheit kann diese (über eine Holding) nahezu steuerfrei nach § 8b KStG veräußert werden, während die Immobilie im Familienbesitz verbleibt.
Die Entscheidung, wie die Betriebsimmobilie gehalten wird, ist eine komplexe Einzelfallentscheidung, die so früh wie möglich mit dem Steuerberater getroffen werden sollte.
▶️ Alle Details zur Vermeidung der Betriebsaufgabebesteuerung und den strategischen Vorteilen der Schwestergesellschaft sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=jaxTwouverI
Ansprechpartner
Wir stehen gerne für Fragen oder sonstige Kontaktanliegen zur Verfügung.