Erbschaftsteuer: So wird deine Immobilie bewertet (und so kann man sparen) | Immobilienbewertung Teil 1
Immobilien sind ein zentraler Bestandteil der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die sogenannten Grundbesitzwerte nochmals erhöht, weshalb die Bewertung des Vermögens heute wichtiger ist denn je.
Die Steuerexperten Franz Böhm und Bernhard Neumeier erklären im BMK-Steuertalk die drei zentralen gesetzlichen Bewertungsverfahren, die das Finanzamt anwendet.
Die drei Bewertungsverfahren
Der Staat nutzt typisierende, vereinfachte Verfahren, die nahe am Verkehrswert liegen sollen:
- Sachwertverfahren: Bei unbebauten Grundstücken ergibt sich der Wert aus der Fläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert. Bei nicht baureifen Grundstücken sind hohe Abschläge möglich.
- Vergleichswertverfahren: Wird vor allem bei Eigentumswohnungen angewendet. Es basiert auf dem Vergleich mit den tatsächlichen Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Individuelle Mängel am Objekt können hier jedoch nicht berücksichtigt werden.
- Ertragswertverfahren: Die Standardmethode für Mietwohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke. Der Wert leitet sich aus den erzielbaren Erträgen ab (Jahresmiete abzüglich pauschaler Bewirtschaftungskosten).
Die Falle: Gesenkte Zinssätze
Die Anpassungen von 2023 haben die Werte stark steigen lassen, da die pauschalen Bewirtschaftungskosten und die Liegenschaftszinssätze im Gesetz gesenkt wurden. Niedrige Zinssätze führen dabei zu einem höheren Verkehrswert, weshalb die festgesetzten Werte oft "jenseits von Gut und Böse" liegen können.
Steuerpflichtige haben jedoch ein Wahlrecht: Liegt der tatsächliche Marktwert (Gemeiner Wert) niedriger als der vom Finanzamt berechnete Wert, kann dieser mithilfe eines Verkehrswertgutachtens eines zertifizierten Sachverständigen nachgewiesen werden.
▶️ Alle Details zur Ermittlung des Reinertrags und warum der Liegenschaftszinssatz in Top-Lagen so niedrig ist, sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=lDqUowuQw5M
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