Immobilienbewertung & Sachwertverfahren: So sparst du mit einem Gutachten Geld | Immobilienbewertung Teil 2
Die Bewertung von selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erfolgt oft über das Sachwertverfahren. Dieses Verfahren berechnet den Wert aus Boden, Gebäude und Außenanlagen. Doch Vorsicht: Die typisierten Werte des Finanzamts führen in der Praxis häufig zu viel zu hohen Steuerlasten.
Die Experten Franz Böhm und Bernhard Neumeier beleuchten im BMK-Steuertalk die Fallstricke und das Sparpotenzial.
Die Fallstricke des Sachwertverfahrens
Das gesetzliche Bewertungsverfahren birgt Tücken:
- Abbruchobjekte: Selbst bei uralten Häusern, die eigentlich abgerissen werden müssten, setzt das Gesetz eine Mindestrestnutzungsdauer von 30 % an, was einen unrealistisch hohen Wert ergibt.
- Marktanpassungsfaktor: Dieser Faktor soll den objektiven Sachwert an die regionalen Marktverhältnisse anpassen, führt aber in Ballungsräumen häufig zu einer zusätzlichen, teils überzogenen Werterhöhung.
Mit dem Sachverständigengutachten sparen
Ist der tatsächliche Verkehrswert (niedrigerer Gemeiner Wert) geringer als der berechnete Wert, können Steuerpflichtige jederzeit ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen vorlegen.
- Vorteil Nießbrauch: Insbesondere bei Immobilien, die mit einem Nießbrauch belastet sind, kann ein Gutachter viel höhere Abschläge vornehmen, da niemand am Markt bereit ist, für ein nur begrenzt nutzbares Objekt den vollen Preis zu zahlen.
- Individuelle Mängel: Mängel, Sanierungsbedarf oder ungünstige Raumaufteilungen können nur über ein Gutachten steuermindernd geltend gemacht werden.
Immobilienbewertung ist ein komplexes Feld, bei dem mit der richtigen Strategie viel Geld gespart, aber auch viel falsch gemacht werden kann.
▶️ Alle Details zum Vergleichswert- und Ertragswertverfahren und warum ein Gutachten die Verhandlungen mit dem Finanzamt beeinflusst, sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=eIYTOCeeuCI
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