Nießbrauch in der Praxis: Wichtige Details zur Steuereinsparung | Nießbrauch Teil 2

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Zuletzt aktualisiert:
2.12.25

Der Nießbrauch ist ein häufig genutztes, effektives Gestaltungsmittel in der Vermögensnachfolge. Er erlaubt es, Vermögen alle zehn Jahre steuergünstig an Kinder oder andere Begünstigte zu verschenken, ohne dabei auf die laufenden Einnahmen oder die Kontrolle verzichten zu müssen.

Die Steuerexperten Franz Böhm und Bernhard Neumeier erläutern im BMK-Steuertalk die praktischen Details und die Notwendigkeit einer Gesamtkonzeption.

Den Wert tief halten: Sachverständigengutachten

Ziel der Gestaltung ist es, den steuerlich relevanten Wert der Immobilie so niedrig wie möglich zu halten, um die Freibeträge optimal zu nutzen.

  • Regelbewertung vs. Gutachten: Während das Finanzamt in der Regel das standardisierte Bewertungsverfahren anwendet, kann in vielen Fällen ein Sachverständigengutachten enorme Vorteile bringen, insbesondere in Ballungsgebieten.
  • Marktanpassung: Der Gutachter kann Mängel am Haus berücksichtigen und vor allem einen Marktanpassungsabschlag vornehmen, da Nießbrauchsobjekte am Markt deutlich niedriger gehandelt werden (Langlebigkeitsrisiko für den Käufer).

Nießbrauch als Teil einer Gesamtkonzeption

Der Nießbrauch ist nur ein Baustein der Nachfolgeplanung. Er muss im Gesamtkontext gesehen werden:

  • Kontrollrechte: Trotz Übertragung behalten sich die Eltern häufig weitere Rechte vor, etwa Rücktrittsklauseln für den Fall, dass der Beschenkte falsch heiratet, das Vermögen verkauft oder die Schenkungssteuer zu hoch ausfällt.
  • Komplexes Gesamtbild: Wesentliche Aspekte wie die Einkommensteuer, die Zurechnung der laufenden Kosten, der Pflegefall und Pflichtteilsansprüche müssen individuell geregelt werden.

Wichtig: Bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen ist die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt steuerlich oft deutlich komplizierter als bei Privatvermögen und bedarf einer minutiösen Prüfung.

▶️ Alle Details zur Gestaltung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen unter Nießbrauchsvorbehalt sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=XE1pGObmQwA

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