Neue Chancen durch das Wachstumschancengesetz | BMK Steuertalk

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Zuletzt aktualisiert:
2.12.25

Der Paragraf 1a KStG ermöglicht es Personengesellschaften (wie OHG, GmbH & Co. KG oder GbR), beim Finanzamt die Besteuerung als Kapitalgesellschaft zu beantragen. Diese sogenannte Optionsbesteuerung wurde durch das Wachstumschancengesetz attraktiver und bietet ungeahntes Gestaltungspotenzial.

Experte Bernhard Neumeier erklärt im BMK-Steuertalk, warum sich diese Umstellung besonders für bestimmte Investoren lohnt.

Die Vorteile: Steuern sparen und Holding bilden

Der Hauptanreiz liegt in der deutlichen Senkung der Steuerlast auf Gewinne:

  • Niedrigerer Steuersatz: Die Gesellschaft zahlt auf Gewinne nur ca. 15 % Körperschaftsteuer (plus Soli), anstatt des persönlichen Einkommensteuersatzes des Gesellschafters (bis zu 50 %).
  • Immobilien-Vorteil: Bei gewerblich geprägten Immobilien-GmbH & Co. KGs entfällt die Gewerbesteuer, sodass die Gewinne nur mit 15 % besteuert werden.
  • Nachträgliche Holding: Die Option ermöglicht es, auch nachträglich steuergünstige Holdingstrukturen aufzubauen. Dies erlaubt den Gesellschaftern, Veräußerungen und Dividenden nahezu steuerfrei nach § 8b KStG zu vereinnahmen.
  • Kostengünstige Umstellung: Die Option ist ein kostengünstiger Weg in die Kapitalgesellschaftswelt, da teure Notargänge und formelle Umstrukturierungen vermieden werden.

Wichtige Risiken und Zielgruppen

Die Umstellung gilt als fiktiver Formwechsel und ist nicht risikofrei. Es drohen unter anderem die Wegzugsbesteuerung bei Umzug ins Ausland und der Verlust von Buchwerten bei unsauberer Vorbereitung (Betriebsaufgabe).

Die Option ist besonders geeignet für:

  • Immobiliengesellschaften (GmbH & Co. KGs).
  • Unternehmer, die Gewinne im Unternehmen thesaurieren möchten.
  • Gründer, die nachträglich eine Holding über ihren erfolgreichen Beteiligungen etablieren wollen.

▶️ Alle Details zur Antragstellung, zur Sperrfrist von sieben Jahren und den Fallstricken beim Übergang in die Optionsbesteuerung sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=D_ycFtfzZQ4

Ansprechpartner

Wir stehen gerne für Fragen oder sonstige Kontaktanliegen zur Verfügung.

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