Steuern auf Digitale Vermögenswerte: Haltefristen & Gewinne | BMK Steuertalk

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Zuletzt aktualisiert:
2.12.25

Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind keine klassischen Währungen, sondern werden steuerlich als digitale Vermögenswerte behandelt. Da sich damit Gewinne erzielen lassen, möchte das Finanzamt seinen Anteil sehen.

Die Steuerexperten Franz Böhm und Bernhard Neumeier beleuchten die wichtigsten Steuerregeln für Privatanleger.

Die goldene Haltefrist: Ein Jahr

Der zentrale Aspekt ist die Spekulationsfrist:

  • Steuerfrei: Wer einen Coin länger als ein Jahr hält, erzielt beim Verkauf einen vollständig steuerfreien Gewinn, selbst bei Millionenbeträgen.
  • Steuerpflichtig: Gewinne aus Verkäufen, die innerhalb eines Jahres erfolgen, sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 50 %) zu versteuern (keine Abgeltungssteuer).

Für kurzfristige Gewinne gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr. Wird dieser Betrag auch nur um 1 € überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Staking, Airdrops und Dokumentation

Auch Einnahmen durch Staking (Zinsen) sind steuerpflichtig. Hier gibt es eine separate Freigrenze von 256 € pro Jahr. Bei Airdrops (geschenkten Coins) muss geprüft werden, ob eine Gegenleistung (z.B. Datenhergabe) vorlag, da dies zur Besteuerung als Einkommen führen kann.

Der wichtigste Tipp der Experten: Dokumentieren Sie jeden Kauf und Verkauf lückenlos! Dies ist entscheidend, um im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, welche Coins wann erworben wurden (hier gilt die FIFO-Methode, First-In-First-Out, als Standard).

▶️ Alle Details zur LIFO-Methode, Forks und den steuerlichen Fallstricken bei digitalen Assets sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=g9nyv5ejXSo

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