JStG 2024: Wichtige Änderungen für Photovoltaik-Anlagen | BMK Steuertalk

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Zuletzt aktualisiert:
2.12.25

Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 sollte Photovoltaik-Anlagen-Betreibern das Leben leichter machen. Zwar wurden die steuerlichen Freigrenzen angehoben, doch die Experten Franz Böhm und Bernhard Neumeier vom BMK-Steuertalk warnen: Gerade wer die Anlage neben einem bestehenden Gewerbebetrieb nutzt, sieht sich weiterhin mit hoher Komplexität konfrontiert.

Das ändert sich: Höhere Freigrenzen und Gestaltungspotenzial

Die wichtigste Neuerung ist die Ausweitung der Steuerbefreiung:

  • Neue Grenze: PV-Anlagen sind jetzt bis zu 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei (zuvor 15 kWp).
  • Achtung: Dies gilt nur für Neuanlagen oder wesentliche Erweiterungen ab dem 30.12.2024.
  • Clever aufteilen: Da die Grenze pro Steuerpflichtigen gilt, kann bei großen Dächern die Anlage auf mehrere Betreiber (z.B. Ehegatten-GbR) aufgeteilt werden, um die Steuerfreiheit mehrfach auszunutzen.

Die größte Falle: PV-Anlage trifft Gewerbe

Das größte steuerliche Problem bleibt die Abgrenzung zum bestehenden Gewerbebetrieb (z.B. Handwerksbetrieb):

  • Die Frage: Stellt die PV-Anlage einen eigenständigen Betrieb dar oder wird sie durch die Stromnutzung im Gewerbe zu einem einheitlichen Betrieb?
  • Faustregel: Wird der PV-Strom zu mehr als 50% im eigenen Gewerbebetrieb genutzt, kann dies zur Zusammenfassung beider Betriebe führen – was die Bürokratie stark erhöht.
  • E-Autos: Selbst die private oder geschäftliche Nutzung des PV-Stroms für E-Fahrzeuge wirkt sich auf diese steuerliche Zuordnung aus und macht die Sache höchst individuell und komplex.

Fazit: Keine echte Entlastung

Trotz der steuerlichen Begünstigung sehen die Experten die erhoffte Bürokratieentlastung als gescheitert an. Die steuerliche Handhabung ist weiterhin kompliziert. Angesichts der langen Amortisationszeiten (ca. 15 Jahre oder mehr) bei aktuellen Einspeisevergütungen stellt sich zudem die Frage nach der tatsächlichen Gewinnerzielungsabsicht der Anlagen.

▶️ Alle Details zur steuerlichen Abgrenzung, Gestaltungsmöglichkeiten und den genauen Auswirkungen auf E-Fahrzeuge finden Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=s4dbcp1jXms

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