Informationen zur Grundsteuerreform

Verfasser:
Cornelia Gartmeier
Zuletzt aktualisiert:
26.11.25

Am 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die neue Grundsteuerreform in Kraft.

Im Jahr 2022 müssen Finanzämter dafür bundesweit den Grundbesitz neu bewerten und die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen. Hierzu erhalten Sie derzeit als Eigentümer teilweise Post von der Finanzverwaltung.

Für jedes Grundstück ist vom Eigentümer eine „Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts“ nach derzeitigem Stand zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 elektronisch bei den Finanzämtern einzureichen. Die Bewertung der Grundstücke richtet sich grundsätzlich nach dem sogenannten Bundesmodell bzw. nach den in jedem Bundesland angepassten Bewertungsverfahren.

Maßgebender Stichtag für den Feststellungszeitpunkt ist der 1. Januar 2022.

Als Grundlage für die Erstellung der elektronischen Steuererklärungen werden abhängig von der Gebäudeart unterschiedliche Angaben benötigt.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist unser digitaler Erfassungsbogen in der Regel nur für Wohnhäuser oder vermietete Einheiten erforderlich. Für landwirtschaftliche Nutzflächen ist jeweils ein Liegenschaftskatasterauszug nach dem Stand 1. Januar 2022 maßgebend.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, falls Sie dies wünschen.

Ansprechpartner in unserem Team sind vorrangig Herr Richard Böhm und Frau Rosemarie Huber für das Thema Grundsteuerreform. Sie erreichen die zuständigen Sachbearbeiter unter der Email-Adresse grundsteuer@bmk-rs.de oder telefonisch unter 089/206032-5310.

Ansprechpartner

Wir stehen gerne für Fragen oder sonstige Kontaktanliegen zur Verfügung.

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