Immobilieninvestment über GmbH: Lohnt sich das für Privatanleger? | Immobilienerwerb Teil 3
Der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage ist komplex. Im zweiten Teil der Serie haben wir die Vorteile des Privatvermögens (steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren) beleuchtet. Aber wann ist die Immobilien-GmbH für Privatanleger die bessere Wahl?
Die Experten Franz Böhm und Bernhard Neumaier gehen im BMK-Steuertalk auf die entscheidenden Steuervorteile ein, die den höheren Verwaltungsaufwand der GmbH rechtfertigen.
Die drei Szenarien, in denen die GmbH dominiert
Die Investition in eine GmbH lohnt sich in folgenden Fällen besonders:
- Steuersatz-Vorteil: Die laufenden Mieteinnahmen werden in der vermögensverwaltenden GmbH in der Regel nur mit 15 % Körperschaftsteuer (plus Soli) besteuert – ein massiver Vorteil gegenüber der privaten Einkommensteuer (bis zu 50 %).
- Gewinnrücklagen: Wer bereits eine operative GmbH (z.B. Handwerksbetrieb) besitzt, kann Gewinne steuerneutral in Immobilien reinvestieren und so die sonst fällige Abgeltungssteuer (25 %) sparen.
- Kurzfristiger Verkauf: Bei Fix-und-Flip-Geschäften oder wenn Sie die Immobilie absehbar weniger als zehn Jahre halten wollen. Die GmbH schirmt zudem den privaten Immobilienbesitz vor der Infizierung durch den gewerblichen Grundstückshandel ab.
Weitere Flexibilität durch Holding-Strukturen
Die GmbH bietet zudem Flexibilität bei der Veräußerung. Durch den Einsatz einer Holding-Struktur können Anteile an der Immobiliengesellschaft fast steuerfrei verkauft werden, was große Transaktionen hochinteressant macht.
Die Entscheidung für die GmbH bedeutet zwar mehr Bürokratie, sichert aber signifikante Steuervorteile und schützt das Vermögen, besonders bei kurzfristigen Strategien.
▶️ Alle Details zum Paragraphen 6b EStG zur Verschiebung von Veräußerungsgewinnen, sowie die genauen Unterschiede zur privaten Investition sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=xpqGMwHI0Ng
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