Gründe für eine Betriebsprüfung: Das prüft das Finanzamt | Betriebsprüfung Teil 1
Eine Betriebsprüfung ist für jeden Unternehmer ein ernstes Thema, das weitreichende Konsequenzen, von hohen Nachzahlungen über Zinsen bis hin zu steuerstrafrechtlichen Vorwürfen, nach sich ziehen kann.
Im BMK-Steuertalk erklären die Experten Franz Böhm und Hermann Winter, welche Anlässe und Kriterien das Finanzamt nutzt, um Unternehmen zur Prüfung auszuwählen und warum eine saubere Buchführung entscheidend ist.
Die drei Haupt-Auswahlkriterien des Fiskus
Die Finanzverwaltung unterscheidet im Wesentlichen drei Gruppen von Gründen für eine Betriebsprüfung:
- Auffälligkeiten in der Steuererklärung: Wenn die Buchführung Ungereimtheiten aufweist, zum Beispiel ungewöhnlich niedrige Bar-Einnahmen in Branchen mit hohen Bargeschäften (z.B. Gastronomie) oder große private Bareinlagen.
- Branchenbezogene Prüfungen: Das Finanzamt konzentriert sich gezielt auf die gesamte Bargeldbranche (Gastronomie, Einzelhandel), wo Missverhältnisse zwischen Umsätzen und Einnahmen den Argwohn wecken.
- Hinweise von Dritten: Zunehmend häufiger führen anonyme oder namentliche Anzeigen von ehemaligen Mitarbeitern, Konkurrenten oder Kunden zur sofortigen Einleitung einer Prüfung.
Die Prüfrhythmen: Wer muss wann mit dem Besuch rechnen?
Großbetriebe werden in der Regel alle drei bis vier Jahre lückenlos geprüft. Kleine und mittlere Betriebe haben einen deutlich längeren Turnus (aktuell oft 12 bis 15 Jahre oder mehr), können aber jederzeit anlassbezogen ausgewählt werden.
▶️ Wie Sie Ihre Buchführung für die Nachschau des Finanzamts optimal gestalten und sich auf den gesamten Prüfungsprozess vorbereiten, erfahren Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=OyBsjSjbNnU
Ansprechpartner
Wir stehen gerne für Fragen oder sonstige Kontaktanliegen zur Verfügung.