Berliner Testament: Vorsicht vor Doppelbesteuerung | BMK Steuertalk

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Zuletzt aktualisiert:
2.12.25

Berliner Testament: Vorsicht vor Doppelbesteuerung | BMK Steuertalk

Das Berliner Testament (BT) ist die populärste Form der Nachlassregelung, bei der sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst Schlusserben werden. Es sichert den längerlebenden Partner emotional ab, doch die Experten Franz Böhm und Bernhard Neumeier warnen: Bei größeren Vermögen wird das BT zur Steuerfalle.

Das Risiko der doppelten Besteuerung

Der größte Nachteil ist die doppelte Besteuerung. Das Vermögen wird:

  1. Beim Tod des ersten Ehegatten besteuert (nach Abzug des Freibetrags).
  2. Beim Tod des längerlebenden Ehegatten ein zweites Mal besteuert.

Gerade bei Vermögen über 600.000 € drohen in zwei Schritten Erbschaftsteuersätze von bis zu 30–40 % des Vermögens, da die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben.

Kluge Alternativen für optimalen Schutz

Um die steuerlichen Nachteile zu vermeiden, den Ehepartner aber dennoch abzusichern, gibt es bessere Strukturen:

  • Testamentsvollstreckung: Die Kinder werden zu Erben, der längerlebende Ehegatte aber zum Vollstrecker ernannt. Er behält dadurch die Verfügungsgewalt und die Macht über das Vermögen.
  • Nießbrauch oder Vermächtnisse: Der überlebende Partner erhält ein Nießbrauchsrecht (Erträge) oder Supervermächtnisse. Diese übertragen Vermögensteile frühzeitig steuergünstig auf die Kinder, während der Partner abgesichert bleibt.

Die frühzeitige Planung kann diese hohen Steuerbelastungen vermeiden und den Vermögenserhalt langfristig sichern.

▶️ Alle Details zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und den passenden Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Testament sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=Lp0cecvYWa8

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