Grundstücksbewertung: So wehrst du dich gegen zu hohe Werte vom Finanzamt | BMK Steuertalk
Grundstücksbewertung: Wann der Bodenrichtwert nicht passt
Für Erbschaften, Schenkungen und Einlagen ins Betriebsvermögen ist die korrekte Bewertung unbebauter Grundstücke entscheidend. Im aktuellen BMK Steuertalk erklären Steuerberater Franz Böhm und Rechtsanwalt Alexander Kopitsch, wann der Bodenrichtwert herangezogen werden kann – und wann nicht.
Bodenrichtwert vs. Einzelfallbewertung
Grundsätzlich gibt der Bodenrichtwert einen schnellen Bewertungsansatz fürbaureifes Land. Doch er berücksichtigt nicht automatisch Faktoren wie Erschließung, Lage im Innen- oder Außenbereich oder baurechtliche Beschränkungen. Rückliegergrundstücke, fehlende Verkehrswege oder bestehende Dienstbarkeiten können den Wert erheblich mindern.
Besondere Fälle: Doppelhaushälften & Nachbarrechte
Bei bereits bebauten Grundstücken, z. B. Doppelhaushälften, kann der Bodenrichtwert die reale Nutzbarkeit überschätzen. Nachbarn oder baurechtliche Vorgaben verhindern oft eine Erweiterung oder Neubebauung. Auch Grunddienstbarkeiten, Leitungsrechte oder öffentlich genutzte Flächen führen zu niedrigeren Werten.
Gutachten oder Regelbewertung?
Neben dem typisierten Bodenrichtwertverfahren kann ein unabhängiges Gutachtenden tatsächlichen Verkehrswert nachweisen.
Praxistipp
Bei Erbschaften oder Schenkungen sollte unbedingt ein spezialisierter Steuerberater und ggf. ein Baurechtsanwalt hinzugezogen werden. Eine frühzeitige Beratung – noch vor der Schenkung oder dem Erbfall – eröffnet oft größere Gestaltungsspielräume und kann zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung führen.
▶️ Alle Details zur Grundstücksbewertung und möglichen Wertminderungen sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=9RBfh45ZPX4
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