Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten | BMK Steuertalk
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten: So umgehen Sie die 15-%-Falle
Für Immobilieninvestoren ist die steuerliche Einordnung von Modernisierungskosten entscheidend. Im aktuellen BMK Steuertalk klären wir die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und langfristig abzuschreibenden Herstellungskosten.
Sofortabzug vs. Abschreibung
Der steuerliche Unterschied ist enorm: Während Reparaturen (z. B. am Dach oder an Fenstern) als Werbungskosten sofort die Steuerlast senken, müssen Herstellungskosten über Jahrzehnte abgeschrieben werden. Steuerberater Hermann Winter zeigt im Video, wie Sie durch die Verteilung von Aufwendungen über zwei bis fünf Jahre die Steuerprogression optimal nutzen.
Vorsicht bei der 15-%-Grenze
Besonders Neukäufer müssen aufpassen: Wer innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb mehr als 15 % der Anschaffungskosten (netto) investiert, verliert den Sofortabzug. Diese Kosten werden dann als „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ gewertet.
Im Video erfahren Sie:
- Welche Maßnahmen als Erhaltungsaufwand zählen.
- Wann ein „Standardwechsel“ durch Sanierungen droht.
- Wie das Finanzamt die Drei-Jahres-Frist exakt berechnet.
- Praxisbeispiele für Ihre Investitionsplanung.
▶️ Alle Details zum Erhaltungsaufwand und den Herstellungskosten, sehen Sie im vollständigen Video-Interview: https://www.youtube.com/watch?v=O3Xey1YI9Cc
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