Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld

Verfasser:
Zuletzt aktualisiert:
12.10.25

Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 eine Änderungsverordnung beschlossen, mit der die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert wird.

Die Bundesregierung reagiert damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Ziel ist es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten halten zu können.

Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen, hochgerechneten Daten bei rund 268.000. Das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr – und fast dreimal so viele wie im September 2022.

Das Verarbeitende Gewerbe zeigt derzeit den stärksten Einsatz von Kurzarbeit, wo allein im August 143.000 Beschäftigte in Kurzarbeit waren. Schwerpunkte lagen im Maschinenbau, in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen.

Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.

(BMAS / STB Web)

Ansprechpartner

Wir stehen gerne für Fragen oder sonstige Kontaktanliegen zur Verfügung.

Weitere Beiträge

Aktuelle Beiträge & Veranstaltungen

News

Veranstaltung

Blog

12.10.25

Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro).

Jetzt lesen >

News

Veranstaltung

Blog

12.10.25

Arbeit und Soziales: Änderungen und Neuregelungen 2025

Zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2025 werden eine Reihe an Anderungen im Bereich Arbeit und Soziales wirksam.

Jetzt lesen >

News

Veranstaltung

Blog

12.10.25

Höherer Erbfallkosten-Pauschbetrag

Vom steuerpflichtigen Erwerb können die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dazu zählt auch der sogenannte Erbfallkosten-Pauschbetrag, der von 10.300 auf 15.000 Euro angehoben wird.

Jetzt lesen >

News

Veranstaltung

Blog

12.10.25

Verluste aus der Beteiligung an einer Fondgesellschaft

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft verrechenbar sind, oder ob ein Steuerstundungsmodell vorlag.

Jetzt lesen >

News

Veranstaltung

Blog

12.10.25

Geplante Änderungen des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2022 und die Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer