Neue Chancen durch das Wachstumschancengesetz | BMK Steuertalk

Wussten Sie, dass Ihre KG, OHG oder sogar GbR steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden kann? Das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG ist ein mächtiges, aber bisher wenig genutztes Instrument. Durch das neue Wachstumschancengesetz wird es jetzt attraktiver denn je.

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